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Fundstück: Internetabmahnungen bei Künstlern

Ich weise ja immer wieder darauf hin, dass man nicht einfach Texte übernehmen darf. Meinen Workshopteilnehmern sage ich in diesem Punkt immer: Entwickelt hier eine gesunde Paranoia und fragt lieber einmal zu viel (+ lasst Euch die schriftliche Erlaubnis geben), dann seid Ihr auf der sicheren Seite.

Hier ein weiteres Beispiel für eine Urheberrechtsverletzung, die viele vermutlich nicht als solche sehen würden: Da wird in einer Zeitung/Zeitschrift über mich berichtet, das kann ich dann ja doch einfach auf meine Seite stellen. Eben nicht.

:arrow: Internetabmahnungen bei Künstlern (via: Bildblog)

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7 Kommentare

  1. Lilliann sagt:

    Ich hätte nicht gewusst das Texte über mich auch eine Erlaubnis von Schreiber bedürfen, danke für diese neue Erkenntnis

    Lilliann

  2. Amos Ruwwe sagt:

    Vielen Dank für die Info. Seit einigen Jahren habe ich aufgehört Presseartikel über mich auf meine website zu stellen. Es war immer schon grenzwärtig und ich war lieber auf der sicheren Seite.
    Die Urheberrechteregelung wird ja schon eine Weile geführt. Der Stand der Dinge ist für mich wie ein Buch mit sieben Siegel.
    Vieles wird unverständlicher, nicht nachvollziehbar, das Internet wird mehr und mehr undurchsichtiger.
    Schön die Augen offen halten, dank Gitte.

  3. Ich habe den Artikel in der Kulturzeit auch gesehen und bin auch als gelernter Jurist über die vielen Fallstricke des Urheberrechts im Internet gelegentlich erstaunt. Dabei hat sich rechtlich nichts geändert, geändert hat sich, dass das Medium Internet so vieles möglich macht und die “Copy & Paste-Funktion” so schön einfach und bequem ist. Insgesamt gehört dieser ganze Bereich überarbeitet und upgedatet, damit sowohl Urheber als auch User zufrieden sind.

    Ich selbst verwende nur noch gekaufte Bilder oder welche, die gemeinfrei sind [= nicht oder nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen] oder unter “creative commons” fallen [sog. freie Inhalte].

    Im übrigen habe ich gerade einen namhaften Verlag angeschrieben, um herauszufinden, ob ich ein bestimmtes Zitat im Internet verwenden darf. Wenn ich eine Antwort habe, werde ich an dieser Stelle über das Ergebnis berichten.

  4. Gitte Härter sagt:

    Hallo Ihr 3,

    genau dieses Einfach-mal-vorher-fragen ist die Lösung. Oft genug wird es einem erlaubt und wenn nicht, dann weiß man es gleich und muss sich nicht grämen.

    Über wen in der Presse berichtet wird, der kann auch einfach damit auf der Website Werbung machen, indem er den Hinweis darauf gibt,

    o entweder allgemein:

    Da ich mein Business auf das Schreiben geändert habe, habe ich die ausführlichen Titel- und Themenangaben in meinem Pressebereich geändert und nur noch die Titel aufgeführt.

    o oder konkret mit Angabe von Überschrift, Medium und Datum

    Die perfekte Bewerbung
    Cosmopolitan, August 2009

    o oder per link auf die Website des Mediums
    (viele Artikel sind auf den Online-Angeboten einsehbar)

    @Stefan: Bei Bildern bin ich noch paranoider und fasse gar keine Bilddatenbank an. :-) Die Anschaffung der Digitalkamera war Gold wert. Und bei Produktabbildungen frage ich den Anbieter immer vorher explizit um Erlaubnis.

    Insofern: einfach mit den Leuten reden und gut schlafen!

    Viele Grüße
    Gitte

  5. Huberta Weigl sagt:

    Liebe Gitte,

    das ist ein sehr interessanter Hinweis.

    Als Wissenschaftlerin zitiere ich (zumeist in gedruckten Publikationen) immer wieder aus Literatur, die im Internet erschienen ist und zwar mit dem Namen das Autors, dem Titel des Beitrags, dem Erscheinungsmedium, allenfalls auch mit dem Erscheinungsdatum des Mediums (sofern angeführt) und der Seitenangabe sowie – wichtig – in Klammer die URL plus das Datum des Tages, an dem ich die Seite eingesehen habe. Dafür gibt es Spielregeln.

    Würde ich nun so auf meiner Homepage verfahren, wäre das strafbar? Verstehe ich das richtig? Das kann doch nicht sein.

    Eine Verlinkung hingen ist erlaubt?

    Falls Du dazu mehr weißt, würde ich mich über einen Hinweis freuen.

    Herzlichen Gruß, Huberta

  6. Gitte Härter sagt:

    Hallo Huberta,

    bitte entschuldige die verspätete Antwort. Also das Urheberrecht ist nicht eindeutig in allem geregelt – darum ergeben sich auch immer Fallstricke, weil man eben nicht einfach sagen kann “mach 1,2,3 und dann ist alles gut”.

    Es gibt für das wissenschaftliche Arbeiten durchaus eigene Regeln, zum Beispiel das Zitatrecht, aber auch das hat seine Grenzen. Erst letztes Jahr ging wieder durch die Presse, dass einige Seiten eine auf den Deckel bekommen haben, weil sie das Zitatrecht überstrapaziert haben.

    Ich kann Dir keine rechtliche Beratung geben, weil ich kein Anwalt bin. Ich kann Euch allen nur raten:

    :arrow: Wenn Ihr MAL etwas übernehmen wollt, dann fragt einfach den Urheber.

    :arrow: Wenn Ihr öfter Zitate nutzt, wie Du Huberta, dann fragt einen Medienanwalt (keinen Mietrechtsanwalt, der auch sonst alle Rechtsgebiete irgendwie mit abdeckt). Oft kann man so eine Beratung auch kostenfrei oder -günstiger über Berufsverbände bekommen.

    Viele Grüße
    Gitte

  7. Gitte Härter sagt:

    … ach und ja: einen link auf eine Seite zu setzen, das darfst du natürlich (aber die betreffende Website gut überprüfen, weil du wiederum als Seitenbeitreiber haftest – ich lösche hier immer mal links, wenn mir Seiten Bauchweh machen wie kürzlich eine Seite, die lauter Bilder und Witze veröffentlicht, aber nicht mal ein Impressum hatte)

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